Organspende und die Krisensituation in der Familie.
Kommt ein Mensch für eine postmortale Organspende in Frage, handelt es sich immer um ein plötzliches Ereignis. Die Familienangehörigen stehen in dieser Krisensituation unter Schock.
Voraussetzung für eine Organspende ist neben dem zweifelsfrei festgestellten irreversiblen Hirnfunktionsausfall eine Zustimmung der verstorbenen Person.
In einem Gespräch sind die behandelnden Ärzte nach Transplantationsgesetz verpflichtet den schriftlichen, mündlichen oder den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu erfragen. Ziel des Angehörigengespräches ist es, die Familie bei der Entscheidungsfindung zu begleiten und eine stabile Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zur Wahrung seiner Autonomie zu finden.
Wie kann eine empathische und ergebnisoffene Begleitung durch das Behandlungsteam in dieser Krise gelingen?
Referent:in
Sonja Schäfer- Erfahrungen in den Bereichen Onkologie, Urologie, Nierentransplantation, Anästhesie
- Palliative Care-Fachkraft
- Koordinatorin für Ethikberatung im Gesundheitswesen (K2, AEM)
- Dozentin für Erwachsenenbildung (Uni Bremen)
- Organspendebeauftragte von Bremen/Bremerhaven
- Letzte Hilfe Kursleiterin
- Vorsitzende Klinisches Ethik Komitee Klinikum Bremen-Mitte
- ehrenamtliche Moderatorin ethische Fallbesprechung Hospiz Horn e.V.
- Initiatorin Bremer Netzwerk Ethikberatung
- Dozentin und Fachprüferin in den Fachweiterbildungen Onkologie, Palliative Care, Stationsleitung
- Verantwortliche Pflegefachkraft für Leitungsaufgaben in ambulanten und stationären Einrichtungen
- Zertifizierte Mediatorin (Uni Bremen)
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