Advance Care Planning (ACP) – eine Lösung?
Wie können Menschen und ihre Angehörigen ihre Selbstbestimmung wahren, wenn sie (mal) einwilligungsunfähig werden?
Advance Care Planning (ACP) hat zum Ziel, dass Menschen über ihre möglicherweise in Zukunft eintretenden medizinische und pflegerische Behandlungen sowie psychosoziale Aspekte für gesundheitliche Krisen sprechen können und dies in einem begleiteten Gesprächsprozess.
Dazu wird eine speziell weitergebildete Fachperson, auch Gesprächsbegleiter:in genannt, bei den Gesprächen unterstützen, Wünsche zu eruieren und Informationen zu den Behandlungen von gegebenenfalls eintretenden Erkrankungssituationen zu geben. ACP-Gesprächsbegleiter:innen haben dabei die Aufgabe, eine Person bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen und gemeinsam mit ihr dies auch mit Angehörigen, Bevollmächtigten und an der Versorgung beteiligten medizinischen Fachpersonen zu besprechen. Vor allem das 2023 in Kraft getretene Betreuungsrecht hebt die Wichtigkeit von Advance Care Planning hervor, da z.B. Ehegatten im Notfall, d.h. für medizinische Akutsituationen, nun Entscheidungen für ihren sehr nahestehenden Angehörigen treffen sollen. Dies kann emotional sehr belastend sein, wenn nicht über Wünsche zu möglichen lebenskritischen Situationen, Krankheit, Weiterleben und Sterben im Voraus gesprochen wurde.
In Patientenverfügungen müssen unterschiedliche Situationen dargestellt werden, die dann auch in der Praxis umsetzbar sind. Dazu gibt es unterschiedliche Formen der Einwilligungsunfähigkeit, die für den Notfall (akut Einwilligungsunfähig), für den Aufenthalt im Krankenhaus (unklare Dauer der Einwilligungsunfähigkeit), sowie in der ambulanten und stationären Langzeitpflege (dauerhafte Einwilligungsunfähigkeit) besprochen werden sollten, damit Behandlungen nach den Wünschen ausgerichtet werden können. Auch können für die pflegerisch relevanten Therapieaspekte der Biografiearbeit sowie der Förderung der Wahrnehmung im Voraus Themen besprochen werden. Dies bietet ACP. Es ist ein ethisches Prinzip der Selbstbestimmung, jedem Menschen ein ACP-Gespräch zumindest anzubieten.
Das Konzept der Fachgesellschaft „ACP Deutschland“ „Behandlung im Voraus Planen (kurz: BVP)“ wird insbesondere bei diesem Vortrag fokussiert und vorgestellt.
Referent:in
Prof. Dr. Henrikje Stanze- Professorin und Studiengangsleitung im Internationalen Master Palliative Care M.Sc. an der Hochschule Bremen
- Professorin im Internationalen Studiengang für Pflege B.Sc. mit dem Schwerpunkt „Beratung, Schulung, Care- und Case-Management“ an der Hochschule Bremen
- berufenes Mitglied der Ethikkomission für Berufe in der Pflege in Niedersachsen
- Leitet zusammen mit Pauline Füg das Projekt “demenzPoesie”
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