Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Selbstbestimmt entscheiden.
Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings scheuen sie oft den Aufwand, da sie nicht wissen, worauf sie bei der Erstellung der Dokumente achten müssen. Das Interesse der Menschen, ihre Angelegenheiten zu regeln, ist enorm. Denn was passiert, wenn ein Angehöriger nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen? Wer darf fällige Rechnungen überweisen, das Paket in der Postfiliale abholen oder Versicherungsangelegenheiten regeln? Die Beispiele zeigen, dass diese Frage nicht nur im medizinischen Bereich, sondern auch im Alltag schnell relevant werden kann. Um festzulegen, wer rechtliche und finanzielle Angelegenheiten im Ernstfall übernehmen soll, ist eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert. Denn automatisch dürfen Eltern oder Kinder nicht für Betroffene entscheiden. Die Verbraucherzentrale Bremen klärt auf.
Referent:in
Parsya BaschiriJurist, 42 Jahre alt und seit 2012 bei der Verbraucherzentrale Bremen tätig.
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