ASSISTIERTER SUIZID - das Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Das Thema aus juristischer, ethischer, seelsorgerischer und palliativ medizinischer Sicht.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung vom 26. Februar 2020 festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz) als Ausdruck persönlicher Autonomie das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Die damit einhergehende Freiheit, selbstbestimmt das eigene Leben zu beenden, schließt auch die Möglichkeit ein, hierfür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen (BVerfGE 153, S. 182-310).
Der Umgang mit Sterbewünschen, suizidalen Gedanken und Wünschen nach Suizidassistenz lädt Behandelnde, Begleitende, Beratende, Versorgende, Leitende in Diensten, ambulante Einrichtungen und Kliniken zum Reflektieren der eigenen Haltung ein. Aus juristischer, ethischer, seelsorgerischer und palliativ medizinischer Sicht wird das Thema vorgestellt, zu dem es eine breite gesellschaftliche Debatte braucht um die Aspekte der Autonomie und Fürsorge gut abzuwägen.
Referent:in
Sonja Schäfer- Erfahrungen in den Bereichen Onkologie, Urologie, Nierentransplantation, Anästhesie
- Palliative Care-Fachkraft
- Koordinatorin für Ethikberatung im Gesundheitswesen (K2, AEM)
- Dozentin für Erwachsenenbildung (Uni Bremen)
- Organspendebeauftragte von Bremen/Bremerhaven
- Letzte Hilfe Kursleiterin
- Vorsitzende Klinisches Ethik Komitee Klinikum Bremen-Mitte
- ehrenamtliche Moderatorin ethische Fallbesprechung Hospiz Horn e.V.
- Initiatorin Bremer Netzwerk Ethikberatung
- Dozentin und Fachprüferin in den Fachweiterbildungen Onkologie, Palliative Care, Stationsleitung
- Verantwortliche Pflegefachkraft für Leitungsaufgaben in ambulanten und stationären Einrichtungen
- Zertifizierte Mediatorin (Uni Bremen)
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