If it be your will.
Praxisnahe Aspekte zur Erstellung von Patient:innenverfügungen.
Muss eine Patient:innenverfügung von einem oder einer Notar:in erstellt werden? Gilt das Dokument nur, wenn es regelmäßig aktualisiert wird? Welche Rolle spielen eigentlich meine Angehörigen in dem Zusammenhang? Dies sind nur drei Fragen, die uns im Krankenhaus immer wieder begegnen. Sie sind Ausdruck der Sorge, dass das, was ich für eine Krisensituation vorab verfügt habe, nicht in meinem Sinne berücksichtigt werden kann.
Im Mittelpunkt des Vortags geht es konkret um die Frage, welche Aussagen eine Patient:innenverfügung enthalten sollte. Dabei werde ich mich auf konkrete Beispiele aus der Ethikberatung und im Zusammenhang mit Advance Care Planning beziehen. Ziel dabei ist es allen Interessierten mehr Sicherheit für die Erstellung einer eigenen Verfügung zu vermitteln.
Referent:in
Jörn Gattermann- Krankenpfleger, Praxisanleiter, Berufspädagoge (Pflegewissenschaft)
- Bereichsleitung Fort- und Weiterbildung im Klinikverbund Gesundheit Nord
- Berater für Ethik im Gesundheitswesen, langjährige Mitarbeit im Klinischen Ethik Komitee am Klinikum Bremen Mitte
- ACP-Gesprächsbegleiter
- Supervisor
- Systemischer Familien- und Systemtherapeut (DGSF)
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