Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung und Betreuungsverfügung.
Wer braucht was wann?
In diesem Vortrag der Verbraucherzentrale Bremen erfahren Sie, wie Sie informierte Entscheidungen in Fragen der Vorsorge treffen können. Der Vortrag richtet sich vor allem an Eltern.
Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Sie scheuen aber oft den Aufwand, da sie nicht wissen, worauf sie bei der Erstellung der Dokumente achten müssen.
Wer darf fällige Rechnungen überweisen, das Paket in der Postfiliale abholen oder Versicherungsangelegenheiten regeln? Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Eltern nicht mehr ohne Weiteres für ihre Kinder entscheiden.
Umgekehrt gilt: Volljährige Kinder dürfen nicht automatisch für ihre Eltern entscheiden und auch Ehe- oder Lebenspartner brauchen eine Vorsorgevollmacht. Und wer kümmert sich im Ernstfall um die minderjährigen Kinder?
Die Beispiele zeigen, dass nicht nur der medizinische Bereich betroffen ist, sondern auch der Alltag von jedem Einzelnen. Um festzulegen, wer rechtliche und finanzielle Angelegenheiten im Ernstfall übernehmen soll, ist eine Vorsorgevollmacht für alle ab 18 Jahren empfehlenswert. Die Sorgerechtsverfügung hingehen richtet sich an Eltern, die für den Fall der Fälle für ihre minderjährigen Kinder vorsorgen wollen.
Referent:in
Sonja WelzelSonja Welzel ist seit Februar 2021 Verbraucherrechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Bremen und als Rechtsanwältin im Verbraucherrecht und Insolvenzrecht tätig.
Sie hat Rechtswissenschaften in Trier und Bonn studiert und ihr Referendariat in Aachen absolviert.
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